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1. Chartervertrag

Der Chartervertrag mit Ihnen und der Herzberger Bauleitungs GmbH – Rheinstr. 12 – 54292 Trier (im folgenden Vercharterer genannt) kommt mit der Buchung (online, schriftlich, per Telefon) zu Stande. Jegliche Korrespondenz, Zahlungen usw. sind nur direkt an die Firma Herzberger Bauleitungs GmbH zu richten, die dem Charterer bis zur Höhe des gezahlten Charterpreises für ordnungsgemäße Vertragserfüllung haftet. Eine Buchung wird immer schriftlich bestätigt. Die Buchungsbestätigung mit evtl. darin enthaltenen Ergänzungen ist Bestandteil des Vertrages, was durch Leistung Zahlung ausdrücklich vom Charterer anerkannt wird. Erst mit Zahlungseingang wird der Vertrag für den Vercharterer verbindlich. Bei Charterbeginn ist eine Kaution in Höhe von € 1.000 für evtl. Schäden zu hinterlegen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe sofort erstattet.

 

2. Charterbedingungen

Der Charterer muss im Besitz eines gültigen Bootsführerscheines Binnen oder eines gleichwertigen, anerkannten Befähigungsnachweises sein. Hat der Charterer selbst kein derartiges Zeugnis, so kann die Schiffsführung von einem anderen Mannschaftsmitglied mit entsprechendem Befähigungsnachweis übernommen werden. In einem solchen Fall muss auch vom Schiffsführer für alle Verpflichtungen aus dem Chartervertrag gesamtschuldnerisch gehaftet werden.

 

3. Charterzeit

Die Charterzeit beginnt mit der Übernahme und endet entsprechend der in der Buchung angegebenen Endzeit. Der Charterer ist zur rechtzeitigen Rückgabe verpflichtet. Kommt er mit dieser Verpflichtung in Verzug, so werden für die Verzugszeit 49,00 € für jede angefangene Charterstunde berechnet. Weiterhin kommt der Charterer für alle Schadensersatzansprüche auf, die durch Rückgabeverzug auch von Dritten entstehen. Dies gilt nicht bei höherer Gewalt. In jedem Fall gilt der Chartervertrag grundsätzlich bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe als verlängert; es bestehen insbesondere die Verpflichtungen zur Rückgabe des Bootes fort. Die Rückgabe des Bootes findet stets innerhalb der gebuchten Charterzeit statt. Für die Tourplanung bedeutet dies, dass zur Einhaltung des Rückgabetermins bereits zur Charterendzeit an unseren Stegen festgemacht werden muss.

 

4. Versicherungen

Für alle Boote besteht eine Haftpflichtversicherung. Weiterhin besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution. Der Verlust von nicht fest mit dem Schiff verbundenen Ausrüstungsgegenständen ist vom Versicherungsschutz ausgenommen.

 

5. Verantwortung

Der Charterer ist für das Boot und die Ausrüstung verantwortlich. Er lässt das Boot keineswegs unbeaufsichtigt. Die an Bord befindliche Betriebsanleitung und die Anweisungen für den Schadensfall werden vor Übernahme des Schiffes zur Kenntnis genommen und während der Tour beachtet. Der Vercharterer, dessen Beauftrage und Vertragspartner übernehmen keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden des Charterers und dessen Mannschaft

 

6. Übernahme

Die Übernahme des Schiffes findet am umseitig benannten Ausgangspunkt statt. Es erfolgt sodann eine theoretische und praktische Einweisung mit evtl. Probefahrt, an der jeder Schiffsführer teilnehmen muss. Abweichende Zeiten zur Sondereinweisung sind zu vereinbaren. Erst nach ordnungsgemäß abgeschlossener Einweisung hat der Charterer das Recht, das Schiff eigenverantwortlich loszumachen.

 

7. Rückgabe

Die Rückgabe des Bootes findet am umseitig benannten Ausgangspunkt statt. Die Rückgabe muss bis zum Ende der vereinbarten Charterzeit abgeschlossen sein, damit der Vercharterer genügend Zeit für die erforderliche Betankung, Kontroll-, Wartungs- und Pflege-Arbeiten hat. Die Reinigung des Bootes ist in der Servicepauschale enthalten. Eine Rückgabe gilt erst als ordnungsgemäß, wenn das Boot einschließlich Papieren und Ausrüstung abgegeben wurde. Bei Ausrüstungsteilen ersetzt die unaufgeforderte Verlustmeldung und Bezahlung der Gegenstände die Rückgabe. Verschwiegene Mängel berechtigen den Vercharterer zum doppelten Schadensersatz. Es muss auf unbedingte Einhaltung des Rückgabetermins bestanden werden. Auch der nächste Chartergast will pünktlich sein Charterboot übernehmen. Auch dessen Schadensersatzansprüche aus Rückgabeverzug sind ggf. zu tragen. Verzögerungen bei der Rückreise durch Wartezeiten an Schleusen oder dergleichen sind keineswegs höhere Gewalt, sondern bei der Tourplanung entsprechend zu berücksichtigen.

 

8. Schadensfall

Im Schadensfall sind die besonderen Anweisungen des Vercharterers genau zu beachten. Einen Anspruch auf Erstattung des Charterpreisanteils für die Reparaturzeit hat der Charterer nur dann, wenn der Schaden vom Vercharterer grob fahrlässig verschuldet wurde. Reparaturzeiten bis 24 Stunden bleiben bei technischen Störungen stets unberücksichtigt. Bei Totalverlust des Bootes endet der Chartervertrag mit sofortiger Wirkung, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Charterpreises besteht. Im Schadensfall muss der Charterer stets alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung des Versicherungsschutzes und zur Schadensfeststellung treffen. Der Vercharterer ist stets sofort zu verständigen.

 

9. Fahrgebiete

Das normale Fahrtgebiet für die Boote umfasst die Mosel und Saar. Erweiterungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Vercharterers. Dem Charterer ist bekannt, dass außerhalb des zugestandenen Fahrtgebietes keinerlei Versicherungsschutz besteht

 

10. Rücktritt durch den Vercharterer

Wenn das Boot, aus vom Vercharterer nicht zu vertretenden Gründen, nicht verfügbar ist und er keinen mindestens gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellt, kann er unter voller Erstattung des Charterpreises vom Chartervertrag zurücktreten. Bei einer verzögerten Bereitstellung besteht lediglich Anspruch auf anteilige Erstattung des Charterpreises. Bei Verzögerungen von mehr als 24 Stunden kann der Charterer den Rücktritt verlangen. Der Vercharterer hat ein Rücktrittsrecht, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Charterpreises besteht, wenn der Charterer die Charterbedingungen nicht einhält oder er sich offensichtlich zur sicheren Führung des Schiffes als unfähig erweist und der Vercharterer sich strafbar machen oder evtl. Regressansprüchen Dritter aussetzen würde. 

 

11. Rücktritt durch den Charterer

Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Charterbeginn, so verzichtet der Vercharterer auf den Charterpreis, bei Rücktritt bis 3 Tage vor Charterbeginn wird 1/3 des Charterpreises, danach 70% zur Zahlung fällig. Der Anspruch des Vercharterers reduziert sich auf Bearbeitungskosten in Höhe von 10 % des Charterpreises, wenn ein Ersatzcharterer gefunden wird. Dabei kann der Vercharterer aber frühere Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.

 

12. Haustiere

Haustiere sind auf unseren Booten nicht erlaubt.

 

13. Verschiedenes

Das Boot darf nicht für Zwecke benutzt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Es dürfen weder Personen noch Güter gegen Entgelt befördert werden.

Die Teilnahme an Wettfahrten und ähnlichen Veranstaltungen ist strengstens untersagt.

Es dürfen keine Fahrten bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter durchgeführt werden. Die Wasserstände sind zu beobachten. Informationen darüber sind an jeder Schleuse erhältlich. Es sind dabei unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Evtl. verlängerte Fahrzeiten bei der Rückfahrt durch erhöhte Strömung ist rechtzeitig einzuplanen. Bei Hochwassergefahr in Teilen des zugestandenen Fahrtgebietes ist dieser Teil sofort auf direktem Weg zu verlassen. Erforderlichenfalls ist die Rückfahrt anzutreten. Ein Rückgabeverzug kann nicht mit höherer Gewalt begründet werden, wenn Sperrungen und dergleichen absehbar waren. Erforderlichenfalls sind beim Vercharterer bzw. dessen Beauftragten im Heimathafen Anweisungen telefonisch einzuholen.

Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrgebiet. Bei Hoch- oder Niedrigwasser muss auf andere befahrbare Wasserflächen ausgewichen werden.

Auf Einwegfahrten besteht kein Anspruch.

 

14. Charterpreis

Der Charterpreis beinhaltet:

Nutzung des Bootes und dessen Ausstattung durch die Mannschaftsmitglieder; den damit verbundenen natürlichen Verschleiß; die Versicherungen gemäß Punkt 4.; die Behebung unverschuldeter Störungen im normalen Fahrtgebiet; bei fahrbereitem Boot jedoch nur im Heimathafen.

Nicht eingeschlossen sind:

Schäden durch äußere Gewalteinwirkung; grob fahrlässig verschuldete Störungen; Treibstoff (siehe Zusatzangabe in der Preisliste).

 

15. Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. 

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16. Servicepauschale

Die Servicepauschale beinhaltet: Tankvorgänge, Reinigung, Inspektion und Wartung.

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